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Willkommen auf Internetrecht-NRW.de

Internetrecht-NRW.de ist eine Seite der Rechtsanwälte am Kreuztor. Mit dem Begriff des Internetrechts werden alle rechtlichen Problemstellungen zusammengefasst, die mit der Verwendung dieses Mediums einher gehen. Streng genommen handelt es sich daher weniger um ein eigenes Rechtsgebiet, sondern vielmehr um eine übergeordnete Beschreibung aller relevanten Rechtsgebiete mit Bezug zum Internet, wie bspw. dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Markenrecht, dem Domainrecht oder dem allgemeinen (Kauf-) Vertragsrecht. Beispielsweise aufgrund der zusätzlichen technischen Aspekte und der oftmals nicht vorhandenen auf das Internet abgestimmten Rechtsprechung, die immer wieder Transferleistungen und die Schaffung neuer Rechtsprechung erforderlich macht, sind hier grundsätzlich vertiefte Kenntnisse  von Nöten.

Schnelle Hilfe

Gerade im Urheber-, Wettbewerbs- oder Markenrecht, kann ein schnelle Reaktion streitentscheidend sein. Rechteinhaber müssen schnell reagieren, um weiteren Schaden an ihren Rechten oder ihrem Unternehmen abwenden zu können. Abgemahnten sind zumeist äußerst knapp bemessene Fristen gesetzt, welche zu beachten sind,  um größeres Übel, wie beispielsweise eine Einstweilige Verfügung oder eine Klage, abwenden zu können. Dabei ist insbesondere  die sich ständig ändernde Rechtslage zu beachten; hin und wieder muss für unsere Mandantschaft insbesondere auch in diesem Zusammenhang auch neue Rechtsprechung geschaffen werden.

Wir bieten Ihnen:

  • ein erstes  Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • eine kompetente außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung zu einem fairen Honorar

Wir stehen Ihnen für ein (bis auf Ihre Telefongebühren) kostenloses  Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder uns Ihr Anliegen schildern. Sollten Sie abgemahnt worden sein, können Sie uns ebenso unverbindlich Ihre Abmahnung – je nach Frist – auch direkt zusenden, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Erfahrung

Tausende Mandate, welche uns allein in den Bereichen des Urheberrechts, Wettberwerbsrecht oder Markenrechts übertragen wurden (häufig wegen unerlaubten Filesharings aber auch wegen Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbs- oder Markenrechts), garantieren eine versierte und optimale Vertretung Ihrer Interessen. Erste Hinweise und Tipps für eine angemessene Reaktion auf die Inanspruchnahme finden Sie unter Abmahnung bzw. Abmahnung Filesharing.

Wir vertreten Sie bundesweit.  Kontaktieren Sie uns unverbindlich und – abgesehen von den jeweils anfallenden Telefongebühren Ihres Telefontarifs – kostenlos .

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