Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Volker Jakob für Frau Claudi Morgan vor. Gegenstand der Abmahnung ist ein angeblich wettbewerbswidriges Handeln unseres Mandanten unter der Internetplattform eBay. Im vorliegenden Fall geht es um eine unzureichende Belehrung der Verbraucher über ihr Widerrufsrecht. Dies ermögliche dem Abgemahnten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Dies sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen §§ 3,4 UWG. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der angefallenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert iHv 20.000 € verlangt.
Betroffenen ist zu raten, die geforderte Unterlassung nicht ungeprüft zu unterschreiben. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass der Verstoß abgestellt wird, bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben wird.
eBay Händler haben dabei insbesondere auf folgende Punkte zu achten:
Auch die vorliegende Abmahnung zeigt, wie wichtig es ist auf der Internethandelsplattform eBay über einen rechtssicheren Auftritt zu verfügen.
Wir haben bereits tausendfach Mandanten in Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.
Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 – 20 86 80 30
Fax: 0251 – 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de
Abgelegt unter Abmahnungen, Internetrecht, News, Recht der Onlineshops, Wettbewerbsrecht