Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel für die Swarovski Aktiengesellschaft vor. Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Markenverletzung durch Verwendung des Begriffes “Swarovski”. Der Abmahnung liegen zwei unterschiedliche Unterlassungserklärungen sowie ein Merkblatt zu den rechtlichen Hintergründen bei.
Problematisch ist aus unserer Sicht zudem die Tatsache, dass auch jene Händler abgemahnt werden, die Produkte verkaufen, die mit original “Swarovski – Elements” hergestellt wurden. Die Gegenseite begründet dies damit, dass es ihr allein darum geht “…den Wert der Kennzeichnung “Swarovski” dauerhaft zu erhalten und unzulässige Werbeformen zu unterbinden…”
Betroffenen ist zu raten, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies dazu führt, dass die Bezeichnung “Swarovski” nicht mehr in der beanstandeten Weise verwendet werden darf. Falls Sie eine Abmahnung wegen Markenverletzung der Marke “Swarovski” durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel erhalten haben, können Sie für eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Reaktionsmöglichkeiten uns unter
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kontaktieren.
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