Weitere Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg für Jens Kindervater. Gegenstand der Abmahnung ist das öffentliche Zugänglichmachen von Tonaufnahmen über dezentrale Netzwerke (Filesharing, Tauschbörsen, P2P) Abgemahnt wird der Titel „Kindervater – Don’t Stop“, der sich im vorliegenden Fall auf einer Future Trance Vol. 57 befindet. Insoweit drohen hier Folgeabmahnungen.
Betroffenen ist zu empfehlen, die Abmahnung nicht zu ignorieren. Es ist zu prüfen, ob hier tatsächlich das Urheberrecht verletzt wurde und ob den Angeschriebenen eine Haftung, beispielsweise als Anschlussinhaber oder Täter, trifft. Ggf. sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung gegen den Betroffenen auszuschließen.
Um etwaigen Folgeabmahnungen zu entgehen sollte die Möglichkeit vorbeugender Unterlassungserklärungen geprüft werden.
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