Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor. Gegenstand der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ist ein angebliches “illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss”. Die Abmahnung ist 6 Seiten lang und es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 956,00 € verlangt. Die Unterlassungserklärung enthält ein Schuldanerkenntnis.
Betroffenen ist zu empfehlen, die Abmahnung nicht zu ignorieren. Es ist zu prüfen, ob hier tatsächlich das Urheberrecht verletzt wurde (wurde die Datei tatsächlich über ein Filesharing – bzw. P2P Netzwerk angeboten?) und ob den Angeschriebenen eine Haftung, beispielsweise als Anschlussinhaber oder Täter, trifft. Ggf. sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung gegen den Betroffenen auszuschließen.
Wir haben bereits tausendfach Mandanten in Abmahnungsfällen wegen Urheberrechtsverletzungen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.
Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 – 20 86 80 30
Fax: 0251 – 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de
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