Oft genug wird das Mittel der Abmahnung mittlerweile dazu genutzt, um – formell meist richtig begründet - mit wenig Aufwand Geldforderungen zu erzeugen. Ein solches Vorgehen dient nicht mehr der Durchsetzung der berechtigten Ansprüche des Rechteinhabers, sondern fast ausschließlich der Gewinnerzielung.
Den hierin liegenden Rechtsmissbrauch darzulegen und zu beweisen, fällt oftmals schwer. Ein Ansatz hierfür ist der Nachweis, dass Abmahntätigkeit und normale Geschäftstätigkeit des Abmahners in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zueinander stehen. Weiter bleibt die Möglichkeit, durch das Zusammentragen der – je nach Einzelfall unterschiedlichen – Indizien, welche nach und nach von der Rechtsprechung entwickelt oder anerkannt wurden, einen Rechtsmissbrauch nachzuweisen.
In der Praxis haben sich auch sog. „Gegenabmahnungen“ als Verteidigungsmittel bewährt. Diesbezüglich gibt es eine differenzierte Rechtsprechung, wann ein solches Vorgehen legitim und ab wann es seinerseits als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
In vielen Fällen möchte sich der Abmahnende in der beiliegenden Unterlassungserklärung zu weitreichende Rechte einräumen lassen. Auch ist die Geldforderung in vielen Fällen zu hoch angesetzt. In beiden Fällen ist eine Modifikation der mitgereichten Erklärung geboten, um den Abgemahnten nicht weiter als nötig zu beschweren.
Rechtsmissbrauch, Reichweite der Erklärung und die Einzelfallfrage, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt war, lassen eine Prüfung durch auf diesem Gebiet versierte Anwälte notwendig werden. Dies umso mehr, als die abgegebene Erklärung den Erklärenden für den langen Zeitraum von 30 Jahren bindet und die Folgen einer einmal falsch abgegebenen Erklärung nur sehr schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind.
Wir helfen sowohl Rechteinhabern, ihre berechtigten Interessen außergerichtlich und gerichtlich rechtssicher durchzusetzen, als auch Inanspruchgenommenen, sich gegen zu Unrecht erhobene Forderungen zur Wehr zu setzen.
Oftmals hilft bereits die richtige außergerichtliche Behandlung der Angelegenheit, um zu einem interessengerechten Ergebnis zu gelangen. Hierfür bedarf es in jedem Fall vertiefter Kenntnisse der Materie. Insbesondere ist es dem Abgemahnten kaum anzuraten, eigene Verhandlungen mit der Gegenseite zu führen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben oder eine Verletzung Ihrer Rechte unterbinden wollen, stehen wir Ihnen gerne und unverbindlich zur Verfügung. Wir haben bereits tausendfach Mandanten in Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Nutzen Sie hierfür einfach unser Soforthilfe Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns unter:
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