Der Handel über das Internet entwickelte sich rasant. Heutzutage dürfte es sich kaum ein Unternehmen leisten können, auch das Internet als Absatzmarkt oder zumindest Werbeplattform zu verzichten. Mit der wachsenden geschäftlichen Bedeutung gewann die Frage der Regelung von Vertragsschlüssen über das Internet zunehmend Bedeutung. Grundsätzlich gilt auch hier: Die allgemeinen Vorschriften über das Zustandekommen, die Abwicklung und die Beendigung von Vertragsverhältnissen gilt selbstverständlich auch Im Internet.
Zusätzlich wurden diese Regelungen aber durch weitere gesetzliche Regelungen (durch welche insbesondere die entsprechenden europäischen Richtlinien umgesetzt wurden) und Rechtsprechung erweitert.
Eng mit dem Internet verbunden ist das Domainrecht bzw. Domainnamensrecht, welches sich mit der Zuteilung der Domainnamen befasst, welche den vergebenen Internetadressen zugewiesen werden. Hier besteht ein enger Zusammenhang zur bereits etablierten Rechtsprechung im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts, welche allerdings wiederum in einigen Punkten auf die spezifischen Besonderheiten angepasst werden musste.
Ebenso verändern Internetplattformen wie bspw. eBay und Amazon die rechtliche Landschaft (Stichpunkt: Bewertungsrücknahmen; neue Formen des Verdrängungswettbewerbs) und schaffen eine neue Rechtsprechung.
Wir vertreten eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit kritischen oder negativen Beiträgen in öffentlichen Internetforen Twittermitteilungen oder Blogs. Werden beispielsweise falsche Tatsachen über eine Person verbreitet, können diese schnell das Persönlichkeitsrecht verletzen. Die Verbreitung falscher Tatsachen über Unternehmen können wettbewerbsrechtlich unzulässig sein. So besteht das Interesse der Betroffenen darin, dass derartige Behauptungen möglichst umgehend gelöscht werden. Dabei gilt: Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik müssen gelöscht werden. Betroffene können hier mit einer Abmahnung reagieren. E ist nicht immer einfach, den Urheber der Behauptungen ausfindig zu machen. Hier können Ansprüche gegen die Betreiber eines Forums oder des Blogs weiterhelfen. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit in sämtlichen Rechtsfragen hinsichtlich negativer oder kritischer Foreneinträge oder Blogs.
Das Gebiet des Internetrechts ist zu umfassend, als dass hier eine ausführliche Auseinandersetzung hinsichtlich jeden einzelnen Sachverhaltes möglich wäre. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass das Internetrecht einen Oberbegriff für verschiedenste Rechtsgebiete mit Bezug zum Internet darstellt. Im Folgenden stellen wir daher beispielhaft weitere Beispiele für Verträge bzw. Problematiken mit internetrechtlichem Bezug dar.
Unter anderem auch hier werden wir Ihnen bei Bedarf gerne behilflich sein, um die entsprechenden Sachverhalte zu klären und ggf. in Vertragsform zu niederzulegen:
Die möglichen Konstellationen auf diesem Gebiet sind nicht abschließend aufzuzählen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter
Tel: 0251 / 20 86 80 – 30
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um zu klären, wie wir Ihre Vorstellungen am besten umsetzen können.
Ein sich direkt aus der Besonderheit des Internets selbst ergebendes Sonderproblem besteht in der Frage, welches Recht bei streitigen Sachverhalten anzuwenden ist. Wenn nicht nur zwei Nutzer verschiedener Länder aufeinander treffen, sondern darüber hinaus die Inhalte einer streitigen Seite auf Festplatten einer Firma eines dritten Landes hinterlegt sind, welche allerdings (aus steuerlichen Gründen) in einem vierten Land betrieben werden, hilft das BGB oder die ZPO nicht weiter. Innereuropäisch sind die Zuständigkeiten weitestgehend geregelt. Dennoch ist die Zuständigkeitsbestimmung für den hiermit nicht häufig konfrontierten Anwalt nicht immer einfach und die Ergebnisse scheinen mitunter seltsam. So kann es durchaus geschehen, dass eine Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Gerichte des Landes A zuständig sind, diese aber das Recht des Landes B zu beachten haben.
Neue Fragestellungen, Transferleistungen, internationaler Bezug machen das Internetrecht zu einem modernen, spannenden und auch anspruchsvollen „Rechtsgebiet“.
Sofern Sie Fragen zum Thema Internetrecht haben, kontaktieren Sie uns unverbindlich und – abgesehen von den Telefonkosten Ihres Telefontarifes – kostenlos unter:
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Gerne melden wir uns bei Ihnen zurück, um Lösungen für Ihr Rechtsproblem zu finden.
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