Abmahnung Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir vertreten tausendfach Mandanten im Zusammenhang mit sog. Tauschbörsen- oder Filesharing.

Uns liegen dabei verschiedene Abmahnungen der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main u.a. für folgende Rechteinhaber vor:

  • DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen im Internet im Rahmen sogenannter File-Sharing-Netzwerke. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Betroffene habe mittels einer File-Sharing-Software eine digitale Kopie einer Tonaufnahme zum Download angeboten.

Gegenstand der Abmahnung ist beispielsweise das Musikwerk:

„Kool Savas – Aura“

Welches auf einer German TOP 100 Single Charts Datei enthalten ist. Hier besteht die zusätzliche Gefahr von Folgeabmahnungen. Weitere Informationen zu Folgeabmahnungen finden Sie unter: German TOP 100.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt a.M. fordern von den Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages iHv 550,00 €.

Problematisch an der Abmahnung der Kanzlei Schroeder  ist insbesondere die hohe Vergleichssumme und die Unterlassungserklärung, die ein Schuldanerkenntnis beinhaltet und ohne weitere Begründung den “Abgeltungsbetrag” iHv 550,00 € mit aufnimmt. Des Weiteren ist die geforderte Vertragsstrafe sehr hoch angesetzt.

 

Reagieren, aber richtig!

Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die “leichte Schulter” genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es  erforderlich,  diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Die von uns formulierte Unterlassungserklärung bindet den Unterlassungsschuldner nur so weit wie unbedingt erforderlich und nicht weiter als nötig.

Wir raten davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien „doch nur die Kinder“ gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Filesharing Abmahnungen

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • ein erstes Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 – 20 86 80 30
Fax: 0251 – 20 86 80 50
E-Mail:
info@ra-kreuztor.de