Abmahnung Kanzlei Dr. Johannes Rübenach
Wir vertreten eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Uns liegen dabei verschiedene Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg u.a. für folgende Rechteinhaber vor:
- DigiProtect – Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH, Krögerstr 2, 60313 Frankfurt am Main
Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise Musikstücke. Der Abmahnung liegt bei:
- Eine vorformulierte Unterlassungserklärung
Es wird zumeist ein Pauschalbetrag in Höhe von 340,00 EUR sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet. Problematisch ist hier insbesondere die Formulierung:
“…2. Der Schuldner erkennt dem Grunde nach den Schadensersatzanspruch aus der Verletzung der Rechte aus Ziff. 1 an” sowie: “3. Der Schuldner verpflichtet sich, die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts…aus einen Gegenstandswer iHv 10.000 € … zu erstatten.”
Des Weiteren wird der Zahlungsanspruch ohne weitere Begründung in die Unterlassungserklärung aufgenommen. Auffällig ist zudem, dass im Gegensatz zu anderen Abmahnungen, das zivilrechtliche Auskunftsverfahren (Seite 1 der Abmahnung des Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach) nur insoweit Erwähnung findet, als dass nur ein Aktenzeichen des Beschlusses (in der Regel des LG München oder Köln) genannt wird.
Hinzu kommt, dass Rechtsanwalt Dr. Rübenach in vielen Fällen die Verletzung von Urheberrechten an einzelnen Musikstücken (z.B. “Girls just want to have fun”; “Angeline”), abmahnt, die sich beispielsweise auf einem “German TOP 100″ , “The Dome”, “Dream Dance”, “House”, Future Trance, oder “Bravo Hits” Chartcontainer befinden. Ob es sich um eine derartige Datei handelt, können Sie der “Seite 1″ der Abmahnung (z.B.: “www.torrent.to ….VA-Future_Trance_Vol.56-2CD-2011-Voice″) entnehmen. In diesen Fällen muss der Abgemahnte mit Folgeabmahnungen rechnen. Hier kann ein frühes Einschreiten z.B. durch sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen Kosten reduzieren. Zur Begrenzung Ihrer eigenen Rechtsanwaltskosten bieten wir Ihnen zudem eine günstige Pauschale für sämtliche Abmahnungen aus einer Chart Container Datei an. Wir werden dann in sämtlichen Fällen für Sie tätig. Weitere Kosten entstehen nicht.
Reagieren, aber richtig!
Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die “leichte Schulter” genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Wir raten davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien „doch nur die Kinder“ gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.
Schnelle und kompetente Hilfe
Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:
- ein Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
- ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
- eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.
Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 – 20 86 80 30
Fax: 0251 – 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de