Abmahnung Kanzlei FAREDS
Wir vertreten eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg. Uns liegen dabei verschiedene Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte u.a. für folgende
Rechteinhaber vor:
- Elephant Music GmbH
- Matthias Mania
- die MIG Film GmbH
- Geto Gold Musikverlag GbR
- die Savoy Film GmbH
- die Kinostar Theater GmbH
- die KSM GmbH
- Frank Bülles und Jens Kindervater
- Alex Komlew / Christian Königseder
- Caroline von Brünken, Albert Gottschewski und Harald Bauhofer
- Aergo Trade GmbH, S.A.
- Sven Gruhnwald, Sebastian Gödecke
- Track by Track Records
- Daniel Eisenlohr – “Bullmeister”
- Celebrate Recordings GmbH
- Niels Eiterer
- Sandra Candie Bjurman
- Stefan Örn
- Fort Knox Entertainment GmbH
- Boll AG
- Lightning Entertainment Group Inc.
- Nu Image Films Inc
- Martin Fliegenschmidt, Claudia Pagonis, Matthias Haß und Herbie Cricklow
- Martin Brandl, Matthias Dünckelmeyer
Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise Musikstücke oder Filme (eine Liste finde Sie am Ende dieser Seite). Der Abmahnung liegt bei:
- Eine vorformulierte Unterlassungs- Verpflichtungserklärung (Anlage 1)
- Eine kopierte Vollmacht (Anlage 2)
Es wird zumeist ein Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 EUR bis zu 980,00 EUR sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet. Problematisch ist hier insbesondere die Formulierung:
“…es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden und im Streitfall vor dem zuständigen Landgericht zu überpüfenden angemessenen Vertragsstrafe zu unterlassen…” sowie:
“…zur gütlichen Beilegung der aus der Urheberrechtsverletzung resultierenden Ansprüche einen reduzierten Vergleichsbetrag pauschal iHv…zu zahlen…”
Die Formulierung “Landgericht” deutet darauf hin, dass aus Sicht der Rechtsanwälte FAREDS eine Vertragsstrafe unter 5.000,00 € (Zuständigkeitswert des Landgerichtes) nicht in Betracht kommt. Des Weiteren wird der Zahlungsanspruch ohne weitere Begrüdnung in die Unterlassungserklärung aufgenommen. Auffällig ist zudem, dass im Gegensatz zu anderen Abmahnungen, das zivilrechtliche Auskunftsverfahren (Seite 2 der Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS) nur insoweit Erwähnung findet, als dass nur ein Aktenzeichen und das Datum des Beschlusses (in der Regel des LG Köln) genannt wird.
Hinzu kommt, dass die FAREDS Rechtsanwälte in vielen Fällen die Verletzung von Urheberrechten an einzelnen Musikstücken (z.B. Daniel Eisenlohr – Bullmeister-Girls Beautiful; Monrose – Like A Lady oder Michael Mind Project – Delirious, Other Ego -Born This Way), abmahnen, die sich beispielsweise auf einem “German TOP 100″ , “The Dome”, “Dream Dance” oder “Bravo Hits” Chartcontainer befinden. Ob es sich um eine derartige Datei handelt, können Sie der “Seite 2″ der Abmahnung (z.B.: “www.torrent.to ….German TOP 100 Single Charts 20.06.2011″) entnehmen. In diesen Fällen muss der Abgemahnte mit Folgeabmahnungen rechnen. Hier kann ein frühes Einschreiten z.B. durch sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen Kosten reduzieren. Zur Begrenzung Ihrer eigenen Rechtsanwaltskosten bieten wir Ihnen zudem eine günstige Pauschale für sämtliche Abmahnungen aus einer Chart Container Datei an. Wir werden dann in sämtlichen Fällen für Sie tätig. Weitere Kosten entstehen nicht.
Reagieren, aber richtig!
Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die “leichte Schulter” genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Wir raten davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien „doch nur die Kinder“ gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.
Schnelle und kompetente Hilfe
Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:
- ein Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
- ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
- eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.
Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 – 20 86 80 30
Fax: 0251 – 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de