Wir empfehlen die Abmahnung nicht zu igonrieren. Problematisch ist insbesonder die Tatsache, dass oftmals sogenannte “German Top 100 Single Charts“ Gegenstand der Abmahnung sind (Seite 4 der Abmahnung). Hier ist mit weiteren Abmahnungen durch andere Rechteinhaber zu rechnen.
Betroffenen bieten wir hier zwei Möglichkeiten. Auf der einen Seite besteht die Möglichkeit sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Hiermit können weitere Abmahnungen unter Umständen verhindert werden. Auf der anderen Seite kann das Kostenrisiko mittels einer Pauschale für sämtliche Abmahnungen eingedämmt werden. Zu diesen weiteren Reaktionsmöglichkeiten beraten wir Sie gerne.
Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.
Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 – 20 86 80 30
Fax: 0251 – 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de