Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die “leichte Schulter” genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Wir raten davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien „doch nur die Kinder“ gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Filesharing Abmahnungen
Wir beraten und vertreten eine Vielzahl von Mandanten, die von den Rechtsanwälten Zimmermann & Decker abgemahnt wurden und verfügen daher über erhebliche Erfahrung im Bereich der Abmahnung wegen Verstößen gegen das Urheberrecht (Filesharing).
Die Abwehr einer urheberrechtlichen Abmahnung bedarf spezieller rechtlicher Kenntnisse und eines umfassenden Verständnisses hinsichtlich der technischen Vorgänge im Internet.
Der Abgemahnte hat verschiedene Möglichkeiten auf ein Abmahnungsschreiben zu reagieren. Wir beraten Abgemahnte in einem ersten Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten und formulieren gegebenenfalls für unsere Mandanten eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig. Unsere Beratung ist dabei schnell, günstig und kompetent.
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) Erstgespräch gerne zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax) schicken oder nutzen Sie unser kostenloses Direkthilfe Kontaktformular, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.
Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 – 20 86 80 30
Fax: 0251 – 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de