Wer im Internet Handel treiben will, wird früher oder später – freiwillig oder unfreiwillig – wohl mit den rechtlichen Voraussetzungen eines gewerblichen Internetauftritts konfrontiert werden. Oft verlangen Konkurrenten mittels teurer Abmahnungen ein wettbewerbsrechtlich konformes Angebot.
Dass im Unterschied zu „Tante-Emma“-Läden Betreiber von Online-Shops in wesentlich höherer Anzahl wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen werden, dürfte auch daran liegen, dass Verstöße gleich deutschland- und weltweit sichtbar sind, während Verstöße bei ortsgebundenen Läden einem vergleichsweise kleinen Personenkreis sichtbar werden.
Hinzu kommt, dass beim Vertrieb über das Internet rechtliche Besonderheiten gelten bzw. Selbstverständlichkeiten anders dargestellt werden müssen. So gibt es bspw. bereits höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, wie und wo Pflichtangaben (wie Versandkosten etc.) verortet werden müssen.
Die rechtlichen Anforderungen an den eigenen Online-Shop bzw. Verkaufsangebote bei www.ebay.de, www.amazon.de etc. sind hoch, so dass selbst Rechtsanwälte, die sich nicht in besonderem Maße mit dieser Materie beschäftigen, kaum den Überblick behalten dürften. Auch ein versierter Händler, der sich rechtskonform verhalten möchte, wird es daher kaum fertig bringen, ein einwandfreies und abmahnfestes Verkaufsangebot zu erstellen.
Online-Marktplätze wie www.ebay.de weisen zudem für Verkäufer bedeutsame Eigenheiten auf.
Beispielsweise wird hier der Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch die AGB anders festgesetzt, als es bei gewöhnlichen Online-Shops üblich ist. Dies kann sich bspw. auf die Widerrufsfrist auswirken, welche der Verkäufer verpflichtet ist seinen Kunden zu gewähren. Auch AGB werden so oftmals schlicht falsch, was die Bestimmungen zum Vertragsschluss angeht. Auch werden Kundenbewertungen immer öfter Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
Bei den zahllosen Möglichkeiten unwissentlich gegen geltendes Recht zu verstoßen und vor dem Hintergrund einer nicht einfachen und sich ständig wechselnden Rechtslage, welche zu einer hohen Gefahr führt, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, ist es jedem Händler unbedingt anzuraten, seinen Internetshop – idealerweise noch vor einer Inbetriebnahme – rechtlich absichern zu lassen. Dabei sollte es nicht bei einer einmaligen Überprüfung bleiben. Es gilt aktuelle Rechtsprechung zeitnah umzusetzen, wobei eine vierteljährliche Kontrolle bereits effektiven zusätzlichen Schutz bietet. Hier gibt es viele Anbieter, die beispielsweise eBay Händlern sogenannte, zeitlich gestaffelte, “updates” ihrer Onlineshops anbieten. Es ist jedoch abzuwägen, zwischen einer festen Bindung an den Vertragspartner (z.B. Vereinsmitgliedschaft mit zusätzlichen Risiken, wie bsp. zusätzlicher Haftung) und einer jederzeit kündbaren Vereinbarung mit einem Rechtsanwalt zu einem festen Pauschalbetrag.
Sollten Sie als Händler bereits in Anspruch genommen worden sein oder sich Forderungen oder falschen Bewertungen Ihrer Kunden ausgesetzt sehen und sich dagegen wehren wollen, können Sie uns gerne unverbindlich und – abgesehen von den Telefonkosten gem. Ihres Telefontarifs – kostenlos erreichen unter:
Tel: 0251 / 208680 – 30
Fax: 0251 / 208680 – 50
eMail: info@ra-kreuztor.de
Gerne melden wir uns bei Ihnen zurück, um Lösungen für Ihr Rechtsproblem zu finden bzw. beim Aufbau eines rechtssicheren Internetauftritts mitzuwirken.
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